Steuern & Makro

Kirchensteuer Rechner 2025

Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer - oft unbemerkt, aber mit spürbarem finanziellen Impact. Die Steuer beträgt 8% oder 9% auf deine Lohn- und Einkommensteuer, je nach Bundesland. Bei einem Brutto von 4.000€/Monat kann das schnell 400-600€ pro Jahr ausmachen. Dieser Rechner zeigt dir nicht nur die Kosten, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen und Alternativen.

Interaktiver Rechner

Die Formel

Kirchensteuer = Lohnsteuer × 8% (Bayern/BW) oder 9% (Rest DE)

Warum ist das wichtig?

Die Kirchensteuer ist keine Bagatelle. Bei höherem Einkommen können es 500-1.000€ pro Jahr sein, die du zusätzlich zahlst. Das Geld könntest du auch in ETFs investieren oder für Urlaub nutzen.

Beispielrechnung

Bei 3.000€ brutto/Monat zahlst du ca. 250€ Lohnsteuer. Mit 9% Kirchensteuer sind das zusätzlich 22,50€/Monat = 270€/Jahr. Über 10 Jahre sind das 2.700€ plus Zinseszins.

Kirchensteuer: Die versteckte Steuerlast

Die Kirchensteuer ist für viele Arbeitnehmer eine unsichtbare Belastung. Sie wird automatisch vom Arbeitgeber einbehalten und erscheint auf der Lohnabrechnung - oft übersehen, aber mit spürbarem finanziellen Impact. Wer nicht aktiv hinguckt, merkt gar nicht, wie viel Geld hier abfließt.

Wie funktioniert die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist keine Steuer auf das Einkommen selbst, sondern eine Zusatzsteuer auf die bereits gezahlte Lohn- oder Einkommensteuer. Das macht sie besonders teuer:

  • Basis: Deine Lohnsteuer (nicht dein Bruttogehalt!)
  • Satz: 8% in Bayern/Baden-Württemberg, 9% sonst
  • Berechnung: Lohnsteuer × Kirchensteuersatz
  • Einbehaltung: Automatisch durch Arbeitgeber

Beispiel: Bei 3.000€ brutto zahlst du ca. 400€ Lohnsteuer. Mit 9% Kirchensteuer sind das zusätzlich 36€/Monat. Das ist mehr als viele monatliche Abonnements!

Kirchensteuer nach Bundesland

Bundesland Kirchensteuersatz Besonderheit
Bayern 8% Niedrigster Satz
Baden-Württemberg 8% Niedrigster Satz
Alle anderen 14 Bundesländer 9% Standard-Satz

Kostenbeispiele über das Leben

Durchschnittlicher Arbeitnehmer

3.500€ brutto/Monat, 9% Kirchensteuer
Lohnsteuer: ~550€/Monat
Kirchensteuer: ~50€/Monat = 600€/Jahr
Über 40 Jahre: 24.000€ plus Zinseszins

Besser Verdiener

6.000€ brutto/Monat, 9% Kirchensteuer
Lohnsteuer: ~1.200€/Monat
Kirchensteuer: ~108€/Monat = 1.296€/Jahr
Über 30 Jahre: 38.880€ plus Zinseszins

Kirchenaustritt: Was du wissen musst

Der Austritt aus der Kirche ist rechtlich geregelt und relativ einfach:

  • Wo: Standesamt oder Bürgerbüro deines Wohnortes
  • Kosten: 25-60€ Gebühr (je nach Bundesland)
  • Dauer: Sofortige Bearbeitung, Austritt wirkt ab nächstem Monat
  • Dokumente: Personalausweis, ggf. Geburtsurkunde

Wichtig: Der Austritt gilt nur für den staatlichen Teil. Kirchliche Sakramente (Taufe, Konfirmation) bleiben bestehen. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.

Was leistet die Kirche dafür?

Die Kirchensteuer finanziert vielfältige Aufgaben:

  • Kirchliche Gebäude: Unterhaltung von Kirchen, Pfarrhäusern
  • Soziales: Kindergärten, Altenheime, Beratungsstellen
  • Personal: Gehälter von Pfarrern, Kantoren, Verwaltung
  • Mission: Weltweite Hilfsprojekte, Entwicklungshilfe
  • Kultur: Konzerte, Ausstellungen, Jugendarbeit

Ob dieser Gegenwert die Kosten rechtfertigt, ist eine persönliche Entscheidung. Viele nutzen kirchliche Angebote (Kindergarten, Trauung), andere nicht.

Kirchensteuer im Ruhestand

Auch Rentner zahlen Kirchensteuer - oft übersehen:

  • Rente: Kirchensteuer wird von der Rentenkasse einbehalten
  • Höhe: Gleiche Sätze wie beim Arbeitnehmer (8% oder 9%)
  • Beispiel: Bei 2.000€ Rente ca. 30-50€/Monat Kirchensteuer

Viele Rentner merken erst im Ruhestand, wie viel sie zahlen, da die Abrechnung transparenter wird.

Alternativen zum Kirchenaustritt

Wer kirchlich bleiben möchte, aber Kosten sparen will, hat wenig Spielraum:

  • Umzug: Nach Bayern oder Baden-Württemberg ziehen (8% statt 9%)
  • Teilzeit: Weniger arbeiten = weniger Lohnsteuer = weniger Kirchensteuer
  • Spenden: Kirchliche Spenden sind steuerlich absetzbar (begrenzt)

Der einzige Weg, die Kirchensteuer wirklich zu eliminieren, ist der Austritt.

Kirchensteuer für Selbstständige

Selbstständige zahlen Kirchensteuer auf ihre Einkommensteuer - mit besonderen Regelungen:

  • Veranlagung: Über die Einkommensteuererklärung, nicht über Lohnabrechnung
  • Quartalszahlungen: Vorauszahlungen auf die geschätzte Kirchensteuer
  • Nachzahlung: Bei höherem Einkommen als erwartet
  • Rückzahlung: Bei niedrigerem Einkommen als erwartet

Selbstständige können die Kirchensteuer oft besser steuern durch Einkommensplanung und Vorsorgeaufwendungen.

Kirchensteuer und Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst indirekt die Kirchensteuer:

  • Steuerklasse I: Höhere Lohnsteuer = höhere Kirchensteuer
  • Steuerklasse III: Niedrigere Lohnsteuer = niedrigere Kirchensteuer
  • Steuerklasse IV: Gleich wie Steuerklasse I
  • Steuerklasse V: Höchste Lohnsteuer = höchste Kirchensteuer

Ein Wechsel der Steuerklasse (z.B. bei Heirat) kann die Kirchensteuer deutlich verändern.

Kirchensteuer und Kinderfreibetrag

Kinderfreibeträge senken die Lohnsteuer - und damit auch die Kirchensteuer:

  • 0,5 Kinderfreibetrag: Ca. 50-100€/Jahr weniger Kirchensteuer
  • 1,0 Kinderfreibetrag: Ca. 100-200€/Jahr weniger Kirchensteuer
  • 2,0 Kinderfreibeträge: Ca. 200-400€/Jahr weniger Kirchensteuer

Die Kombination aus Kinderfreibetrag und Kirchensteuer kann erhebliche Ersparnisse bringen.

Kirchensteuer und Sonderausgaben

Sonderausgaben senken die Lohnsteuer und damit die Kirchensteuer:

  • Werbungskosten: Pendeln, Arbeitsmittel, Weiterbildung
  • Sonderausgaben: Riester-Rente, Haftpflichtversicherung
  • außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten

Je höher die absetzbaren Kosten, desto niedriger die Lohnsteuer - und die Kirchensteuer.

Kirchensteuer und Vermögensaufbau

Was könntest du mit dem gesparten Geld anlegen?

Beispiel: 600€/Jahr in ETFs

Jährliche Einzahlung 600 €
Rendite p.a. 7%
Nach 10 Jahren 8.700 €
Nach 20 Jahren 26.000 €
Nach 30 Jahren 60.000 €

Die Kirchensteuer ist nicht nur eine laufende Belastung, sondern verhindert auch langfristigen Vermögensaufbau.

Kirchensteuer und Erbschaftsteuer

Bei Erbschaften kann Kirchensteuer anfallen:

  • Kirchensteuerpflichtige Erben: Zahlung auf Erbschaftsteuer
  • Höhe: Gleiche Sätze wie bei Lohnsteuer (8% oder 9%)
  • Beispiel: Bei 100.000€ Erbschaftsteuer ca. 8.000-9.000€ Kirchensteuer

Auch hier kann ein Kirchenaustritt vor Erbanfall erhebliche Steuern sparen.

Kirchensteuer und Schenkungsteuer

Bei Schenkungen gilt Ähnliches:

  • Kirchensteuerpflichtige Schenker/Empfänger: Zahlung auf Schenkungsteuer
  • Höhe: 8% oder 9% auf die Schenkungsteuer
  • Planung: Austritt vor großen Schenkungen kann sinnvoll sein

Kirchensteuer und Kapitalerträge

Auch auf Kapitalerträge kann Kirchensteuer anfallen:

  • Abgeltungsteuer: 25% auf Kapitalerträge
  • Kirchensteuer: 8% oder 9% auf die Abgeltungsteuer
  • Beispiel: Bei 1.000€ Zinsen: 250€ Abgeltungsteuer + 20-22,50€ Kirchensteuer

Banken erfragen beim Kontoeröffnung die Konfession und führen die Kirchensteuer automatisch ab.

Kirchensteuer und Riester-Rente

Die Riester-Rente beeinflusst die Kirchensteuer:

  • Beiträge: Steuerlich absetzbar, senken Lohnsteuer
  • Rente: Im Ruhestand wird Kirchensteuer auf die Riester-Rente fällig
  • Effekt: Steuerersparnis heute, Kirchensteuer morgen

Kirchensteuer und betriebliche Altersvorsorge

Auch die betriebliche Altersvorsorge ist kirchensteuerpflichtig:

  • Entgeltumwandlung: Reduziert aktuelle Lohnsteuer und Kirchensteuer
  • Auszahlung: Kirchensteuer auf die spätere Rente
  • Vorteil: Steuerstundung über Jahrzehnte

Kirchensteuer und Auslandsbeschäftigung

Bei Arbeit im Ausland wird es komplex:

  • Deutscher Arbeitgeber: Kirchensteuer wird weiter abgeführt
  • Ausländischer Arbeitgeber: Keine deutsche Kirchensteuer
  • Grenzgänger: Besondere Regelungen je nach Doppelbesteuerungsabkommen

Bei längerem Auslandsaufenthalt kann ein Austritt sinnvoll sein.

Kirchensteuer und Zweitjob

Bei einem Zweitjob wird die Kirchensteuer auf die gesamte Lohnsteuer berechnet:

  • Hauptjob: Lohnsteuerklasse I, II, III, IV
  • Zweitjob: Automatisch Steuerklasse VI (höchster Satz)
  • Kirchensteuer: Wird auf beide Jobs berechnet

Ein Zweitjob erhöht die Lohnsteuer deutlich - und damit auch die Kirchensteuer.

Kirchensteuer und Minijob

Bei Minijobs (450€-Basis) gibt es Besonderheiten:

  • Pauschalsteuer: 2% vom Arbeitgeber getragen
  • Kirchensteuer: Entfällt bei pauschal versteuerten Minijobs
  • Grenzüberschreitung: Ab 451€ wird individuell versteuert

Minijobs sind kirchensteuerfrei - ein kleiner Vorteil für geringverdienende Kirchenmitglieder.

Kirchensteuer und Kurzarbeit

In der Kurzarbeit verändert sich die Kirchensteuer:

  • Kurzarbeitergeld: Lohnsteuerfrei, aber kirchensteuerpflichtig
  • Reduziertes Gehalt: Niedrigere Lohnsteuer = niedrigere Kirchensteuer
  • Ausgleichsbeträge: Nachzahlung bei der Veranlagung

Kirchensteuer und Elterngeld

Elterngeld ist kirchensteuerfrei:

  • Elterngeld: Keine Lohnsteuer, keine Kirchensteuer
  • Elterngeld Plus: Gleichermaßen steuerfrei
  • Vorteil: Entlastung für junge Familien

Kirchensteuer und Krankengeld

Auch Krankengeld hat kirchensteuerliche Aspekte:

  • Krankengeld: Lohnsteuerpflichtig, daher auch kirchensteuerpflichtig
  • Höhe: Ca. 70% des Nettogehalts
  • Kirchensteuer: Entsprechend niedriger als beim normalen Gehalt

Kirchensteuer und Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld I ist kirchensteuerpflichtig:

  • ALG I: Lohnsteuerpflichtig, daher kirchensteuerpflichtig
  • Höhe: Ca. 60% des Nettogehalts (67% mit Kind)
  • Kirchensteuer: Entsprechend niedriger

Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist hingegen kirchensteuerfrei.

Kirchensteuer und Insolvenz

Bei Insolvenz wird die Kirchensteuer nicht erlassen:

  • Lohnsteuer: Wird weiter berechnet
  • Kirchensteuer: Wird weiter fällig
  • Insolvenzverfahren: Kirchensteuer ist Masseverbindlichkeit

Kirchensteuer und Sterbegeld

Das Sterbegeld der Kirchen ist steuerfrei:

  • Höhe: Meist 500-1.000€
  • Steuer: Steuerfrei, da Zuschuss zu den Bestattungskosten
  • Voraussetzung: Kirchenmitgliedschaft zum Zeitpunkt des Todes

Kirchensteuer und Bestattungskosten

Bestattungskosten sind steuerlich absetzbar:

  • Absetzbarkeit: Als außergewöhnliche Belastung
  • Höchstbetrag: 7.500€ einmalig
  • Effekt: Senkt Lohnsteuer und Kirchensteuer

Kirchensteuer und kirchliche Trauung

Eine kirchliche Trauung ist kostenpflichtig:

  • Kosten: 200-500€ je nach Gemeinde
  • Leistung: Nur für Kirchenmitglieder
  • Alternative: Standesamtliche Trauung (80-100€)

Wer ausgetreten ist, kann nicht kirchlich heiraten - nur standesamtlich.

Kirchensteuer und kirchliche Taufe

Auch die Taufe ist kostenpflichtig:

  • Kosten: 50-200€ je nach Gemeinde
  • Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil kirchenmitglied
  • Folge: Kind wird automatisch Kirchenmitglied

Kirchensteuer und kirchliche Bestattung

Eine kirchliche Bestattung kostet extra:

  • Kosten: 300-800€ je nach Gemeinde
  • Leistung: Trauerfeier, Seelsorge, Grabstelle
  • Alternative: Weltliche Bestattung (oft günstiger)

Kirchensteuer und kirchlicher Kindergarten

Kirchliche Kindergärten sind oft günstiger:

  • Kosten: Oft niedriger als städtische Kindergärten
  • Voraussetzung: Meist keine Mitgliedschaft nötig
  • Qualität: Oft sehr hoch, aber nicht exklusiv für Mitglieder

Auch Nichtmitglieder können ihre Kinder in kirchliche Kindergärten geben.

Kirchensteuer und Seelsorge

Seelsorge ist für Mitglieder kostenlos:

  • Gespräche: Kostenlos für Kirchenmitglieder
  • Krisenbegleitung: In Lebenskrisen verfügbar
  • Alternative: Psychotherapie (oft teurer, aber absetzbar)

Kirchensteuer und Kirchenmusik

Kirchenmusik ist oft hochwertig:

  • Konzerte: Oft kostenlos oder günstig
  • Chöre: Mitmachen oft kostenlos
  • Orgelmusik: Weltkulturerbe, kostenlos erlebbar

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Rückerstattung

Bei zu viel gezahlter Kirchensteuer gibt es Erstattung:

  • Lohnsteuer-Jahresausgleich: Automatisch durch Arbeitgeber
  • Einkommensteuererklärung: Erstattung durch Finanzamt
  • Frist: 4 Jahre Rückwirkend möglich

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Nachzahlung

Bei zu wenig gezahlter Kirchensteuer wird nachgefordert:

  • Nachzahlung: Durch das Finanzamt
  • Zinsen: 0,5% pro Monat Verzugszinsen
  • Frist: Sofortige Zahlungspflicht

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Bescheid

Der Kirchensteuer-Bescheid ist wichtig:

  • Inhalt: Festgesetzte Kirchensteuer
  • Widerspruch: Innerhalb von 1 Monat möglich
  • Klage: An das Finanzgericht möglich

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Identifikationsnummer

Die Steuer-ID ist relevant:

  • Verknüpfung: Steuer-ID mit Konfession verknüpft
  • Abfrage: Arbeitgeber fragt beim Bundesamt für Finanzen ab
  • Änderung: Bei Austritt automatisch aktualisiert

Kirchensteuer und Datenschutz

Die Konfession ist ein sensibles Datum:

  • Schutz: Besonderer Schutz nach DSGVO
  • Weitergabe: Nur an berechtigte Stellen (Finanzamt, Arbeitgeber)
  • Auskunft: Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten

Kirchensteuer und Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund der Konfession ist verboten:

  • AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Religion: Geschütztes Merkmal
  • Klage: Möglich bei Benachteiligung

Kirchensteuer und Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht:

  • Art. 4 GG: Freiheit des Glaubens
  • Positiv: Freiheit, eine Religion auszuüben
  • Negativ: Freiheit, keine Religion auszuüben

Der Kirchenaustritt ist ein Ausüben der negativen Religionsfreiheit.

Kirchensteuer und Gewissensfreiheit

Niemand kann zur Kirchenmitgliedschaft gezwungen werden:

  • Zwang: Verboten nach Art. 4 GG
  • Kindertaufe: Kann später rückgängig gemacht werden
  • Erziehung: Eltern entscheiden, Kind kann später austreten

Kirchensteuer und Weltanschauungsgemeinschaften

Auch nicht-religiöse Gemeinschaften können Körperschaftsstatus erhalten:

  • Humanisten: Auch kirchensteuerpflichtig möglich
  • Andere: Jüdische Gemeinden, altkatholische Kirche
  • Status: Gleiche Rechte wie Kirchen

Kirchensteuer und Kirchensteuer-ähnliche Abgaben

Einige Gemeinden erheben ähnliche Abgaben:

  • Kultussteuer: In einigen Gemeinden
  • Gemeindebeitrag: Freiwillig oder Pflicht
  • Unterschied: Keine staatliche Erhebung

Kirchensteuer und Kirchensteuer im europäischen Vergleich

Deutschland ist nicht das einzige Land mit Kirchensteuer:

  • Österreich: Kirchenbeitrag (freiwillig)
  • Schweiz: Kirchensteuer in einigen Kantonen
  • Dänemark: Kirchensteuer über Steuerbescheid
  • Schweden: Kirchensteuer über Steuerbescheid

In vielen Ländern gibt es keine Kirchensteuer (z.B. Frankreich, UK, USA).

Kirchensteuer und Kirchensteuer in der Geschichte

Die Kirchensteuer hat eine lange Geschichte:

  • 19. Jahrhundert: Einführung in Preußen
  • Weimarer Republik: Weitgehende Abschaffung
  • 1945: Wiedereinführung in der Bundesrepublik
  • Heute: Nur noch in Deutschland und wenigen anderen Ländern

Kirchensteuer und Zukunft der Kirchensteuer

Die Zukunft der Kirchensteuer ist ungewiss:

  • Mitgliederzahl: Sinkt kontinuierlich
  • Diskussion: Abschaffung oder Reform
  • Alternative: Freiwillige Spenden

Viele fordern eine Abschaffung oder zumindest eine Reform der Kirchensteuer.

Kirchensteuer und politische Parteien

Die Parteien haben unterschiedliche Positionen:

  • CDU/CSU: Erhalt der Kirchensteuer
  • SPD: Teilweise Reformbereitschaft
  • FDP: Abschaffung der Kirchensteuer
  • Grüne: Keine klare Position
  • Linke: Abschaffung der Kirchensteuer
  • AfD: Erhalt der Kirchensteuer

Kirchensteuer und Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsmäßigkeit der Kirchensteuer wurde bestätigt:

  • BVerfG: Bundesverfassungsgericht hat Kirchensteuer bestätigt
  • Begründung: Kein Verstoß gegen Religionsfreiheit
  • Kritik: Weiterhin umstritten

Kirchensteuer und Europäischer Gerichtshof

Auch der EuGH hat sich mit der Kirchensteuer befasst:

  • Urteile: Kein Verstoß gegen EU-Recht
  • Diskriminierung: Keine unzulässige Diskriminierung
  • Subsidiarität: Angelegenheit der Mitgliedstaaten

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Statistik

Einige Zahlen zur Kirchensteuer:

  • Einnahmen: Ca. 12 Mrd. €/Jahr (katholisch)
  • Einnahmen: Ca. 10 Mrd. €/Jahr (evangelisch)
  • Mitglieder: Ca. 20 Mio. katholisch, 20 Mio. evangelisch
  • Austritte: Ca. 500.000/Jahr

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Entwicklung

Die Entwicklung der Kirchensteuer:

  • Trend: Sinkende Einnahmen trotz steigender Löhne
  • Grund: Massenhafte Austritte
  • Zukunft: Weiterer Rückgang erwartet

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Transparenz

Transparenz ist ein wichtiges Thema:

  • Verwendung: Oft unklar für Mitglieder
  • Berichte: Jahresberichte der Kirchen
  • Kritik: Mangelnde Transparenz

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Kontrolle

Die Kontrolle der Kirchensteuer:

  • Finanzämter: Erheben die Kirchensteuer
  • Kirchen: Verwenden die Einnahmen
  • Rechnungshöfe: Kontrollieren teilweise

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Reform

Reformvorschläge gibt es viele:

  • Abschaffung: Vollständige Abschaffung der Kirchensteuer
  • Freiwilligkeit: Freiwillige Spenden statt Pflicht
  • Transparenz: Mehr Transparenz bei Verwendung
  • Satz: Vereinheitlichung auf 8% oder 9%

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Alternativen

Alternativen zur Kirchensteuer:

  • Spenden: Freiwillige Spenden
  • Staatszuschuss: Direkte Finanzierung durch Staat
  • Gebühren: Gebühren für kirchliche Leistungen
  • Vermögen: Nutzung von Kirchenvermögen

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Vergleich

Vergleich mit anderen Ländern:

  • USA: Freiwillige Spenden
  • UK: Staatliche Finanzierung
  • Frankreich: Staatliche Finanzierung
  • Italien: Staatliche Finanzierung

Deutschland ist eines der wenigen Länder mit einer echten Kirchensteuer.

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Kritik

Kritik an der Kirchensteuer:

  • Zwang: Zwangsmitgliedschaft durch Taufe
  • Transparenz: Mangelnde Transparenz bei Verwendung
  • Gleichbehandlung: Ungleiche Behandlung von Religionen
  • Säkularisierung: Anachronismus in säkularer Gesellschaft

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Befürwortung

Befürworter der Kirchensteuer argumentieren:

  • Leistungen: Finanzierung wichtiger sozialer Leistungen
  • Freiwilligkeit: Austritt ist jederzeit möglich
  • Tradition: Lange Tradition in Deutschland
  • Autonomie: Finanzielle Unabhängigkeit der Kirchen

Kirchensteuer und Kirchensteuer-Entscheidung

Die Entscheidung für oder gegen die Kirchensteuer ist persönlich:

  • Pro: Finanzierung kirchlicher Angebote, Gemeinschaft
  • Contra: Hohe Kosten, mangelnde Transparenz
  • Individuell: Jeder muss selbst entscheiden

Fazit: Bewusste Entscheidung

Die Kirchensteuer ist eine erhebliche finanzielle Belastung über das Leben. Ob der Gegenwert (kirchliche Angebote, Gemeinschaft, Seelsorge) die Kosten rechtfertigt, ist höchst individuell. Wichtig ist eine bewusste Entscheidung - nicht das "einfach so weiterzahlen". Informiere dich, rechne nach und entscheide bewusst.

Verwandte Rechner

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Kirchensteuer genau?

Die Kirchensteuer beträgt 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Sie wird auf die Lohnsteuer und Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttogehalt.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Alle eingetragenen Mitglieder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (katholisch, evangelisch, jüdisch, altkatholisch, unitarisch) zahlen Kirchensteuer. Das gilt auch für Rentner und Selbstständige.

Kann ich aus der Kirche austreten und was kostet das?

Ja, beim Standesamt oder Bürgerbüro. Die Gebühr beträgt 25-60€ je nach Bundesland. Die Kirchensteuer entfällt ab dem nächsten Monat. Beachte: Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich, aber Taufe/Konfirmation müssen nicht wiederholt werden.

Was passiert mit meiner Kirchensteuer im Ruhestand?

Auch Rentner zahlen Kirchensteuer auf die Rente, wenn sie kirchensteuerpflichtig sind. Die Steuer wird direkt von der Rentenkasse einbehalten. Bei 2.000€ Rente können das 30-50€/Monat sein.

Lohnt es sich in deiner Stadt?

Preise, Erträge und Bedingungen unterscheiden sich regional stark. Wähle deinen Standort für eine präzise, lokale Berechnung.